30.05.2016

Einmal wieder: Braune Eichsfeldtage in Leinefelde

Wie "Die Zeit" berichtet, haben sich die braunen Gesellen unter dem Schutz der thüringischen Polizei und deren "logistischer Unterstützung" zu ihren Eichsfeldtagen im thüringischen Leinefelde versammelt. Die Eichsfeldtage sind das Hurricane-Festival der Nazimusik.

Nun kam einmal mehr die Frage auf, warum die Polizei gegen Journalisten vorgeht, die darüber berichten wollen. Hier ein Versuch der Aufklärung:

Stellen wir doch zuerst einmal eine andere Frage: Wer ist in Thüringen Innenminister und damit weisungsberechtigter Chef der Landespolizei? Solange disziplinarisch nicht gegen solche Polizisten vorgegangen wird, wird sich auch nichts ändern. Aber ich beantworte auch die von mir gestellte Frage: Es ist Holger Poggenhäger (SPD).

Nichtsdestotrotz sind Polizisten bundesweit eher solidarisch mit dem konservativen bis rechten politischen Lager, weil sie sich mit ihren Problemchen und Problemen von diesem eher vertreten sehen, was eigentlich seit jeher eine dramatische Entwicklung ist. Konservativ-rechte Lager sehen auch eher über Übergriffe oder überzogene Handlungen der Polizei hinweg und suchen dafür dann Begründungen und Schuldige außerhalb der Polizei. Das begründet, weshalb die Polizisten in diesen politischen Strukturen eher eine generelle Rückendeckung für ihre Arbeit vermutet.

Dieses Sicherheitsproblem in Deutschland aufzubrechen ist nach dem 2. Weltkrieg nicht gelungen, im Gegenteil: Maßgebliche Sicherheitsorgane der Bundesrepublik wurden von Nazis aufgebaut, einschließlich der bundesdeutschen Justiz.

In der DDR lief das etwas anders, allerdings stand hier aus einem diktatorischen Interesse heraus der Staat hinter seinen Sicherheitsorganen, einschl. der Volkspolizei. Insbesondere Polizisten, die aus der Volkspolizei übernommen wurden, haben ein großes Problem damit, dass ihnen heute weder vom Staat noch vom Bürger der für sie gewohnte Respekt gezollt wird. Und auch damit schließt sich wieder der Kreis, denn auch diese fühlen sich von konservativ-rechts eher verstanden, zumal sich das auch auf jüngere Polizisten überträgt.

Das nächste elementare Problem ist der Chorgeist innerhalb der Polizei, der Übergriffe durch Polizisten, gerade auch bei Demonstrationen deckt. Das Gewaltmonopol liegt bekanntlich beim Staat und das ist eigentlich auch richtig, aber es hilft nicht gegen übergriffige Polizisten. Anzeigen von Betroffenen gegen Polizisten wegen des Verdachts auf Straftaten im Amt werden in der Regel zum einen durch fingierte Gegenanzeigen seitens der Polizei beantwortet und letztendlich auch von der Justiz nicht wirklich wahrgenommen. Rechtskräftige wirksame Urteile gegen übergriffige Polizisten gibt es in Deutschland kaum, schon, weil in der Beweisaufnahme in der Regel eine Wiedererkennung gefordert ist, was so gut wie unmöglich ist, denn es gilt zwar ein Vermummungsverbot für Demonstranten, Polizisten hingegen sind durch Helm und ähnliche Sicherheitsausrüstungen und oftmals fehlende Uniformkennzeichnungen nicht zu personalisieren und selbst die Kennzeichnung ist selten eine Dienstnummer, sondern in vielen Bundesländern die Kennzeichnung der Einheit. Es ist sogar so, dass z.B. bei Demonstrationen und polizeilichen Handlungen die Aufforderung nach Zeigen des Dienstausweises (in jedem Polizeigesetz der Länder eine Grundpflicht des Polizisten) als Widerstand gegen die Staatsgewalt erachtet wird. Theoretisch ist nämlich nicht die Uniform die Berechtigung auf Durchsetzung staatlicher (Zwangs-)Maßnahmen und der Wahrnehmung des Gewaltmonopols, sondern der Dienstausweis.

Solange sich aber auch hier am Durchsetzungsvermögen der politischen Ebene bundesweit nichts ändert, wird sich auch am Verhalten der Polizei nichts ändern. Der Staat braucht die Polizei auch für seine "Drecksarbeit" (Castortransporte, Unterbindung von Anti-EZB-Protesten etc.) und ist nicht gewillt, irgendetwas über Polizeistrukturreformen hinaus zu tun, was Polizisten verärgern könnte. 

Letztendlich gibt es dabei aber auch juristische Probleme. Das eingefriedete Konzertgelände ist für die Zeit der Vorbereitungen und der Konzerte ein Privatgelände mit einem Hausrecht, dass beim Veranstalter liegt. Wenn der Veranstalter keine Presse oder Fotos haben will, ist das sein Recht, dass u.U. auch von der Polizei in seinem Interesse durchgesetzt werden muss.

Nun gibt es ja noch die Möglichkeiten, ggf. aus dem öffentlichen Raum heraus zu fotografieren. Aber auch hier kann der Veranstalter z.B. fordern, dass keinerlei Aufnahmen von Personen gemacht werden, dies ist gemäß den Persönlichkeitsrechten in der Regel nur zu Privatzwecken erlaubt und davon ist bei Journalisten nun einfach nicht auszugehen.

Und es kommt noch ein Fakt hinzu: Die Polizei kann aus Sicherheitsgründen Schutzzonen einrichten, in denen verstärkte polizeiliche Maßnahmen, z.B. Personenkontrollen, Platzverweise oder das Verbot des Mitführens bestimmter Gegenstände durchgeführt werden. Dies regeln die Polizeigesetze der Länder. Was für Großveranstaltungen oder Crime-Hotspots gut gemeint und vielleicht auch adäquates Mittel ist, kann allerdings auch zum Problem werden, wenn es überzogen oder missbraucht wird.

29.05.2016

Dumm und Dümmer ... Focus-Online hetzt gegen Paketboten


Konstantin M., Schreiberling bei Focus-Online mit einem Hetzbeitrag gegen Paketboten:
http://www.focus.de/finanzen/recht/benachrichtung-statt-paket-paketbote-nimmt-paket-wieder-mit-klingelt-nicht-und-hinterlaesst-nur-karte_id_5471724.html

So, Du kleiner eingebildeter Schreiberling, ich werde Dir jetzt einmal folgendes sagen:
Du wolltest mit Deinem Drucker ganz wichtige Dokumente ganz schnell ausdrucken? Ok, soll ja mal vorkommen. Die Druckerpatrone war plötzlich alle? Nein, das kommt eigentlich nicht vor, denn seit ewigen Zeiten zeigen Drucker nämlich rechtzeitig an, wenn sich eine Tinte oder ein Toner dem Ende entgegenneigt, man muss nur soviel Intelligenz besitzen und den netten Hinweis auch beachten und sich rechtzeitig um Ersatz bemühen. Weder Amazon noch der Paketzusteller trägt daran die Schuld, es ist schlicht Deine Blödheit.

Abgesehen davon:
Ist etwas wichtig und unaufschiebbar, dann besorge ich mir nicht Ersatz, der geliefert werden muss, sondern ich bewege meinen Hintern in einen Laden und kaufe mir den Mist selbst. Das Du dazu offensichtlich nicht in der Lage bist, ist ebenfalls Dein ureigenstes Problem.

Ich kenne im Übrigen noch Zeiten, da wurden Pakete grundsätzlich per Karte mitgeteilt (die per Briefpost kam) und das Paket wurde dann grundsätzlich bei der Post abgeholt, wofür es einen eigenen Paketschalter gab. Auch das funktionierte super, aber im Zeitalter der Verfettung und Bewegungslosigkeit wäre dies natürlich zu viel verlangt.

Da ist es einfacher, vom Schreibtisch aus Sündenböcke zu suchen, auf die man eigenes Versagen oder Unfähigkeiten abwälzen kann.

Sicherlich: Es ist ärgerlich, wenn man zuhause war und trotzdem so einen Zettel im Kasten hatte. Ist mir auch schon passiert, auch ich habe mich da geärgert, zumal man bei mir keine Treppen bis zur Wohnungstür steigen muss.
Der Ärger verfliegt jedoch schnell, wenn man sich einmal vor Augen hält, dass die Paketboten einen wirklich hochanstrengenden und nervenden Job machen. Sie haben keine Zeit für Experimente und vermutlich war in letzter Zeit seine Erfahrung, dass eben niemand da war, der ihm die Pakete abnahm. Einladen, Ausladen, Einladen, Parkverbot, niemand da - bestimmte Gegenden muss man sich dann halt auch merken. Ich verstehe das.
Vielleicht mag er Dich aber auch wirklich nicht, weil Du so bist, wie Du Dich in dem Artikel gibst: ein unreflektierendes arrogantes ... (den Rest spare ich mir).

Dein Beitrag jedenfalls macht die Sache weder besser noch einfacher - nicht für Dich und nicht für den Paketboten.
Und NEIN, die Paketboten sind nicht stinkend faul oder dumm.
Und nun denke einfach mal darüber nach, was da falsch läuft und wenn Du ein richtiger Journalist bist, dass könntest Du das Problem anpacken, in dem Du Dich vielleicht auch mal ein paar Tage mit den Problemen der Zusteller auseinandersetzt und zwar bevor Du so einen beschissenen unreflektierten Artikel in Netz setzt.

27.05.2016

Wie eine neue EU-Richtlinie die Pfründe der Banken angreift und der Focus hetzt ...

Ein Beitrag von Focus-Online hat mal wieder die Frage bei mir aufgeworfen, ob einige Pressevertreter wirklich nur dumm sind, was an sich schon dramatisch wäre, oder tatsächlich irgendwelche komischen Ziele verfolgt werden. Hier das "nette" Beispiel:

http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/niedrige-zinsen-nutzen-nur-den-reichen-wegen-neuer-eu-richtlinie-fuer-viele-deutsche-platzt-jetzt-der-traum-vom-eigenheim_id_5558139.html

Worum geht's?
Es geht um Otto Normalverbraucher's Immobilienkredite, deren Vergabe durch die Banken wegen einer neuen EU-Richtlinie etwas schwieriger geworden ist. 
Die derzeit durch kaum vorhandene Zinsen für Baukredite sind für Normalverbraucher's Häuslebau natürlich verlockend, das ist verständlich und nachvollziehbar. Wer träumt nicht vom netten Eigenheim?

Bisher war es allerdings so, dass die Banken bei der Kreditvergabe kaum noch auf die Realitätsnähe achten mussten und Eigenheime auch oftmals mit nur geringem oder gar keinem Eigenkapital erworben oder gebaut werden konnten. Auch Sicherheiten waren kaum wirklich gefragt. Ein fester Arbeitsvertrag mit einem halbwegs vernünftigen Lohn und eine saubere SCHUFA reichten oftmals aus. So, wie in den USA vor der Immobilienkrise von 2008.

Die EU-Richtlinie legt nun härtere Bedingungen fest, die durch Häuslebauer und Banken erfüllt werden müssen und dazu gehört, dass die Kredithöhe nur so hoch sein darf, dass Häuslebauer diesen Kredit auch innerhalb seines statistischen Lebensalters auch zurückzahlen kann und das trifft nicht nur Häuslebauer, sondern auch Erwerber von Wohnmobilien zum Zwecke der Wertanlage.
Einen solchen Negativfall kenne ich aus dem eigenen Bekanntenkreis. Der Betroffene hätte 88 Jahre alt werden und die erwirtschafteten Mieteinnahmen bis dahin komplett einsetzen müssen, um den Kredit abzuzahlen. Eine Beratung und Aufklärung darüber erfolgte nicht, im Gegenteil. Bereits wenige Mietausfälle hätten dramatische Löcher ins Budget getrieben, abgesehen davon, dass ja noch Betriebskosten anfallen, die nicht auf Mieter umlegbar sind. Es war von vornherein ein als Altersvorsorge angepriesenes Minusgeschäft, in das der Betroffene getappt ist.

Dem schiebt die EU nun ein Riegel vor. Die Banken müssen, bevor sie Immobilienkredite vergeben, beraten und prüfen. Tun sie das nicht so, wie vorgeschrieben, sind sie zum einen schadensersatzpflichtig und zum anderen bekommen sie drastische Strafen aufgebrummt - und dass ist auch richtig so.

Nun wettert der Focus, Immobilienkredite wäre jetzt nur noch etwas für Reiche und sorgt sich um den armen kleinen Mann. Entweder ist da etwas dramatisch falsch gedacht oder man sorgt sich eher um die Pfründe der Banken, deren Leben ja das Kreditgeschäft ist. Ich denke, dass Letzteres der Fall ist.

Sicherlich haben weniger jetzt die Chance, eine Immobilie zu erwerben. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die wirklich schlecht ist. Aus meiner Sicht ist das eine gute Sache.
Generell bin ich eh der Meinung, man soll nur das kaufen, was man sich auch wirklich leisten kann, aber dass ist eine erfahrungsbedingte ureigenste Einstellung.
Diese EU-Richtlinie schützt hingegen die Immobilienkäufer, eben weil man nicht mehr so einfach eine Immobilie finanzieren kann, wenn das Ganze eigentlich über den tatsächlichen Verhältnissen des Käufers liegt. Auch der Finanzmarkt wird dadurch gestützt, weil dadurch zumindest in der EU nicht mehr so schnell eine Situation hervorgerufen werden kann, wie in den USA 2008 und der Lehman-Pleite, für deren Ausgleich und Rettung der Banken wieder der Steuerzahler haften muss.
Auch der derzeit durch eben diese Nachfrage vollkommen aus dem Ruder gelaufene und überbewertete Immobilienmarkt wird sich wieder etwas beruhigen, weil die Nachfrage sinken wird. Auch in der EU wurde durch die Banken eine dramatische Immobilienblase geschaffen, die vermutlich irgendwann zum Platzen kommt. Die EU-Richtlinie ist da der richtige Schritt, dem entgegenzuwirken, auch wenn sie nur für Neuverträge oder neue Umschuldungen greift.

Der Focus hingegen sollte sich genau überlegen, ob er weiter gegen diese EU-Richtlinie hetzt oder ob tatsächlich einmal außerhalb des Interesses der Banken darüber nachgedacht wird, was die tatsächliche Wirkung von Überschuldung durch Immobilienkäufe ist.



23.05.2016

Der braune Mief verteilt sich ...

Die Wahl des österreichischen Bundespräsidenten gestaltet sich dann doch zum Krimi. Die Entscheidung zwischen dem Rechtspopulisten Hofer und dem Grünen Van der Bellen erfolgt offensichtlich über die Briefwahlergebnisse.

Der FPÖ-Mann Hofer möchte, sofern er gewinnt, über seine Repräsentanzaufgaben hinaus massiv in die Politik eingreifen und auf fadenscheinigen Wegen die Macht an sich reissen, was nahezu einem Putsch gegen die Demokratie gleichkommt. Hofer stellt sich damit als der Erdogan Österreichs dar. Der braune Mief verteilt sich. Hofer will nach seiner Wahl das Parlament auflösen und Neuwahlen erzwingen,

Es ist dabei auch ein Schema erkennbar. Überall dort, wo rechtspopulistische Parteien in Regierungsverantwortung gekommen sind, versuchen sie, ihre spätere Abwahl sowie die Anfechtbarkeit ihrer kruden Politik vor der Judikative zu erschweren oder gar unmöglich zu machen. So geschehen in Ungarn und Polen. Österreich, sollte Hofer gewinnen, wird diesem Muster folgen. In Österreich rechnet man sogar damit, dass die FPÖ bei Neuwahlen heute die absolute Mehrheit bekommen könnte. Man will schnell erreichte Machtverhältnisse manifestieren.

Auch die AfD hat sich derartiges Gebahren auf die Fahnen geschrieben und auch sie ist der Überzeugung, dass sie damit "demokratisch" handelt. Sie spricht vom links-grün-versifften Filz, den es aufzubrechen gelte und links-grün-versifft ist grundsätzlich jeder, der sich ab CSU politisch links aufhält: CSU, CDU, FDP, SPD, Grüne und die Linken sowieso.

Die AfD stellt sich damit gegen das Grundgesetz und wäre sie dabei gewalttätig, wäre dies Hochverrat, ein auch vergessener Straftatbestand den man sich mittlerweile mal wieder genauer ansehen sollte und zwar bevor AfD-Leute irgendwelche Immunitäten erlangen. Der Verfassungsschutz hingegen spielt offensichtlich auf der Seite der AfD mit und dies ganz offen, denn wie ist es anders zu erklären, dass man immer nochauf eine Beobachtung der AfD verzichtet, obwohl sie sich ganz offen die Abschaffung der demokratischen Strukturen auf die Fahnen geschrieben haben und ihr grenzdebiles Fußvolk bereit ist, dies auch hier und da mit Gewalt umzusetzen? So sprach kürzlich der AfD-Kandidat für das Berliner Abgeordnetenhaus Wild bereits von der Einrichtung von Konzentrationslagern, Zitat:

"Bereits in Deutschland lebende Menschen können wir in spärlich besiedelte Landstriche Deutschlands bringen und sie dort geschützt unterbringen. Dafür genügen ein paar Quadratkilometer Heide, wir brauchen für die vorübergehenden Flüchtlingslager keine 94 Milliarden Euro. Wir brauchen dafür Bauholz, Hämmer, Sägen und Nägel!"

 Er sprach dabei vorerst von Muslimen, die es dort zu internieren gelte. Dennoch sieht man hier an derartigen öffentlichen Aussagen, wessen Geistes Kind man ist und wohin die Reise geht.
Die AfD ist nicht islamfeindlich, sondern zutiefst demokratie- und menschenfeindlich. Die Menschen, die diese Partei heute wählen, werden zudem die ersten sein, die diese Partei über die Klinge schickt, sobald sie ihre Macht gesichert hat und diese Menschen nicht mehr braucht. Der niedere Wählerpöbel, heute arbeitslos und HartzIV empfangend, AfD und Pegida nachlaufend, wird sich dann wundern und sich darüber zutiefst ärgern, dass er das Parteiprogramm der AfD nicht gelesen hat, weil er nicht wollte oder konnte - spätestens dann, wenn auch dieses heute pöbelnde AfD-Wahlvolk in der Heide landet und sich dann die wenigen kaubaren Ressourcen doch wieder mit den ja so verhassten Muslimen teilen muss. Wer es nicht glaubt, sollte sich das Jahr 1934 vor Augen führen, in dem Adolf Hitler sein dummes, pöbelndes ud prügelndes Fussvolk, die SA, zur Schlachtbank führte.

Man sollte also genau überlegen, wo man sein Kreuz bei der Wahl macht - auch wenn man mit der heutigen Situation um Merkel's Politik nicht einverstanden ist. Eine Partei, die Rassentheorien verfolgt und verbreitet (Höcke) oder von Konzentrationslagern in der Pampa träumt (Wild) ist weder wählbar noch steht sie auf den Füßen unseres Grundgesetzes. 


17.04.2016

Ex-AfD-Chef Lucke: Böhmermann ist eine feige Drecksau - Ein Statement

Auf seiner Internetseite bezeichnet der Gründer und ehemalige Vorsitzende der rechtspopulistischen Partei "Alternative für Deutschland" - kurz AfD - und heutige Gründer und Vorsitzende der Partei Alfa den TV-Moderator Jan Böhmermann wegen seinem "Schmähgedicht" gegenüber dem türkischen Präsidenten Erdogan als "feige Drecksau".

Quelle: http://bernd-lucke.de/was-man-nicht-sagen-darf-boehmermann-ist-eine-feige-drecksau/

In Auswertung seiner dort getätigten Äußerungen hier dazu ein kurzes Statement an den Verfasser, Herrn Lucke:

Hallo Herr Lucke,

was, glauben Sie, berechtigt ausgerechnet Sie zu diesen Äußerungen?
Ausgerechnet Sie werfen jemandem vor, feige zu sein. Das ist einer der besten Witze seit langem, besser, als es Böhmermann je hätte aussprechen können - und gleichsam ist es eine unverhohlene Dreistigkeit ohne Gleichen.

Sie, Herr Lucke,waren es, der einst eine Partei gründete, die sich bereits zu Ihrer Amtszeit als Vorsitzender, die bis heute gegen die Schwächsten dieser Welt hetzt: Flüchtlinge.
Das, Herr Lucke, ist feige!

Sie, Herr Lucke, haben diese Partei verlassen, nachdem Ihnen der Boden zu heiss wurde und Sie merkten, dass Sie die Geister, die Sie einst aus ihren nationalversifften Löchern hervorriefen, nicht kontrolieren konnten.
Das, Herr Lucke, ist feige!

Sie, Herr Lucke, gründeten eine neue Partei, die Alfa, die in ihren Ressentiments gegen Europa, Flüchtlinge und den Islam ideologisch nicht viel besser, zum Glück aber weniger erfolgreich ist. Sie sind also immer noch auf "rechtem" Weg, nur interessiert sich niemand mehr für Sie.
Alles in allem ist auch das, Herr Lucke, nicht gerade mutig.

Sie, Herr Lucke, betrachten einen Präsidenten ausschließlich nach seinen wirtschaftlichen Erfolgen. Dem wirtschaftlichen Erfolg ist aus Ihrer einfachen, debilen Sicht alles unterzuordnen - insbesondere so etwas profanes, wie Freiheit und Demokratie. Die huldigen einem Despoten, der Angst vor Machtverlust, dem Volk und seinen Medien hat. Sie huldigen einem Mann, der Menschen deshalb wegsperrt oder zusammenknüppeln lässt, weil sie kritisch sind.
Das, Herr Lucke, ist feige!

Herr Lucke, der Jan Böhmermann hat mit seinem Schmähgedicht sicherlich nicht den goldenen Schuss gelandet. Dennoch, auch wenn ich das Gedicht inhaltlich auch sehr kritisch sehe, hat er mehr Mut bewiesen, um die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit gegenüber einem machtübergriffigen Despoten zu verteidigen, als Sie je hatten oder je haben werden.
Herr Lucke, Sie sind nicht mutig, nur weil Sie so ein Pamphlet ins Netz setzen und einen TV-Moderator als Drecksau betiteln. 
Im Gegenteil: Das Pamphlet zeugt von dem Charakter, den Sie wirklich auf dieser Welt darstellen, aber einen Namen dafür zu finden, überlasse ich der Phantasie der Menschheit, dann muss ich nicht dazu schreiben, dass ich es eigentlich ja nicht sagen darf.

16.04.2016

Und noch ein Skandal, der unterging: Die blaue Umwelt-Plakette ...

Noch eine Sache ging in dem Böhmermann-Erdogan-Theater der letzten Tage vollkommen unter:
Das Bundesumweltministerium hat die Einführung einer blauen Umweltplakette 6 beschlossen. 
Nun kann man meinen, Klimaerwärmung und Feinstaubbelastungen machten dies zwingend notwendig, schaut man sich allerdings die Folgen an, wird man schnell eines Besseren belehrt.

Die blaue Plakette soll nur an die Fahrzeuge vergeben werden, welche die Euro-6-Norm erfüllen und das sind auf unseren Straßen nicht wirklich viel. Genauer gesagt: Es handelt sich dabei um einige Neuwagen, die seit 1. September 2015 eine Erstzulassung erhalten haben.

Was bedeutet dies nun im Einzelnen?
Ganz einfach: Klientelpolitik.
Einerseits wird damit einmal wieder die Automobilindustrie gefördert, denn der Absatz neuer Fahrzeuge, die diese Norm erfüllen, dürfte nach Einführung dramatisch ansteigen.
Andererseits ist dies ein weiterer Aspekt der Gentrifizierung der Innenstädte. Der Pöbel soll raus, egal mit welchen Mitteln. Nach der entsprechenden Regulierung der Wohnungsmärkte soll dieser Pöbel jetzt auch mit seinen Fahrzeugen entfernt werden.

Wenn man einmal von den Werten bei Dieselfahrzeugen absieht, so sind die Unterschiede zwischen Euro 4 und Euro 6 nun wirklich nicht erheblich. Lediglich bei Dieselfahrzeugen weisen die Werte tatsächlich nicht unerhebliche Unterschiede auf. Die Einführung soll allerdings alle Fahrzeuge betreffen.

Die Bundesumweltministerin Barbara Hendriks betreibt hier Klientelpolitik und will auf diese Art und Weise der Automobilindustrie einen neuen Absatzmarkt verschaffen, sicherlich auch im Hinblick auf die Folgen der VW-Affäre. Anders lässt sich dieser Schwachsinn nicht erklären. 
Dabei gäbe es einen Zwischenweg, der weitaus erfolgreicher wäre, denn man müsste nur Fahrzeugen, die nur die Normen Euro 1 oder Euro 2 erfüllen, die Berechtigung für die grüne Plakette entziehen. Das wäre die einzige sinnvolle Maßnahme, die entsprechende Belastung in Innenstadtbereichen zu verringern.

Hendriks Plan stößt dabei auch auf Kritik teils auch aus den eigenen Reihen, aber auch aus der Regierung. Die Kommunen selbst sind ebenfalls von diesen Plänen nicht begeistert.

Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit - Die Verlogenheit der Causa Böhmermann ...

Böhmermann sorgte mit seinem Schmähgedicht für Aufregung und Solidaritätsbekundungen, weil man durch das jetzt anstehende juristische Verfahren die Freiheit der Meinung, Presse und Kunst in Gefahr sieht. Alle schreien ganz laut ihre Kritik über Merkels Verrat an eben diesen Freiheiten heraus, ob berechtigt oder unberechtigt ist erst einmal gar nicht das Thema. Es schreien auch jene, die eigentlich gerade erst am vergangenen Donnerstag genau diese Freiheit der Meinung und der Presse im EU-Parlament an Unternehmen und Despoten verkauft haben.

Sicherlich: In der Causa Böhmermann hat die Kanzlerin insbesondere im Vorfeld massive Fehler begangen, ob aus einer schlechten Beratung heraus oder aus voraneilendem Gehorsam gegenüber einem sehr speziellen Präsidenten eines befreundeten Landes und NATO-Partners oder auch aus eigener Überzeugung sei dahingestellt, denn es ist belanglos - wie die gesamte Böhmermann-Affäre.

Das EU-Parlament hat am Donnerstag eine EU-Richtlinie zum "Schutz von Geschäftsgeheimnissen" durchgewunken, die demnächst, wie bei EU-Richtlinien üblich, in jeweils nationalem Landesrecht umgesetzt werden muss. Die Richtlinie besagt, dass Unternehmen und Institutionen aller Art den Umfang ihrer Geschäftsgeheimnisse selbst bestimmen dürfen und damit selbst festlegen dürfen, was öffentliches Interesse ist und was nicht. Diese Richtlinie richtet sich allerdings nicht nur gegen die Presse- und Meinungsfreiheit, sondern auch und insbesondere gegen Arbeitnehmervertretungen - und die Snowdens dieser Welt, die Whistleblower. Auch Verbraucherschutzorganisationen sind dann von dieser Richtlinie betroffen, wie auch Datenschützer.

Mit dieser Richtlinie hat die EU einen Riesenteppich gewebt, unter dem nahezu jeder Missstand gekehrt werden kann. Diese Richtlinie ist in ihren Dimensionen kaum zu erfassen und bisher wird die Dimension auch nicht erfasst. Whistleblowing, Kommunikation über Missstände, Offenlegungen von Fehlern, Betrug, Schmiergeldaffären und ähliches ist out und künftige Panama-Papers, über die derzeit einige stolpern, wird es straffrei in Kürze nicht mehr geben. Das Recht auf Information wurde damit nahezu auf Null geschliffen. Es wurde eine wirtschaftsorientierte Form der US-Patriot-Acts geschaffen. Omertá, das Kartell des Schweigens.

Betrachtet man dies, so dürfte manchem klar werden, dass es nicht wirklich Erdogan ist, der unsere Freiheiten schleifen möchte. Erdogans Motiv ist lediglich der eigene Machterhalt und in Anbetracht der Masse von türkischen Wahlberechtigten in unserem Land eigentlich nur eine logische Konsequenz. Erdogan ist ein kleiner Despot, der seine politischen und wirtschaftlichen Pfründe sichern will. Bei der EU geht es hingegen um den großen Schnitt. Bis auf wenige Stimmen bleibt der Protest gegen die Richtlinie insbesondere in den sozialen Netzwerken nahezu vollkommen aus. Das künstliche Aufbauschen in der Sache Extra3/Böhmermann hat also konsequent geholfen.

Umso mehr Grund, die Sache jetzt in aller Ruhe der Gerichtsbarkeit zu überlassen und anderen wieder mehr auf die Finger zu schauen. Wir dürfen nicht vergessen, dass demnächst die Fußball-EM in Frankreich stattfindet, dass nächste geeignete Ereignis, unliebsame Dinge dank Ermangelung von Aufmerksamkeit durch die Parlamente zu prügeln.


15.04.2016

Der Böhmermann-Skandal: Eine Posse endet vor Gericht ...

Vor wenigen Minuten hat die Bundeskanzlerin in einer Presseerklärung vor der Bundespressekonferenz mitgeteilt, dass die Bundesregierung in der Causa Böhmermann einem Strafverfahren gemäß § 103 ff. StGB zustimmt.
Gleichzeitig teilte sie ebenso mit, dass dieser Passus im Strafgesetzbuch schnellst möglich entfernt wird.

Die Judikative nimmt also ihren Lauf und die Causa Böhmermann landet eventuell in einem Strafverfahren vor Gericht.
Ein Nachteil für Böhmermann? Wurde er jetzt von der Kanzlerin hochgehängt?

Als ich das Pressestatement der Kanzlerin noch halbschlafend (hatte Nachtschicht) vernahm, war ich zuerst geschockt und ein leises "Fuck" entfleuchte meinen Gehirnwindungen in die Bereiche der verbalen Kommunikation und mich überkam gleich erstmal so etwas wie denkbefreite Spontanwut.

Die allerdings verflog schnell nach der Dusche und dem ersten Kaffee, denn je mehr ich darüber nachdachte, umso mehr kam ich zu der Überzeugung, dass dies eine fast salomonische Entscheidung war. Warum?

Zum Einen übergibt die Regierung den Fall dorthin, wo es hingehört: eine unabhängige Instanz, die darüber entscheidet, ob überhaupt Anklage erhoben wird oder nicht und wenn ja, wird in einem Strafverfahren festgestellt, ob die Aussagen Böhmermanns strafbewehrt zu verurteilen sind oder nicht.

Zum Zweiten hat die Kanzlerin mit dieser Entscheidung Erdogan defacto die Möglichkeit genommen, gegen Böhmermann vor einem deutschen Gericht eine privatgeführte Klage wegen Beleidigung nach §185 StGB zu führen, da jetzt nur nach §103 verhandelt werden darf, weil das Delikt höherwertig eingestuft ist. Die Privatklage wäre für Böhmermann weitaus gefährlicher, weil hier dann auch das persönliche Empfinden Erdogans deutlich mehr eine Rolle spielen würde. Beim §103 StGB steht hingegen der staatliche Aspekt im Vordergrund, sprich: Wurde der türkische Staat in Form seines Repräsentanten beleidigt? Vermutlich wäre in dem evtl. kommenden Verfahren sogar eine Nebenklage Erdogans (als Privatperson) ausgeschlossen.

Zum Dritten teilte die Kanzlerin gleichsam mit, dass der §103 ff. StGB nicht mehr lange existieren und schnellstmöglich aus dem Strafgesetzbuch entfernt wird. Auch das kann als klares Zeichen in Richtung unserer Weltdespoten a la Erdogan gesehen werden: Den Mist macht Ihr nur einmal mit uns und nie wieder, was wiederum die grundgesetzlich manifestierte Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit unterstützt.

Zum Vierten hat die Kanzlerin auch gesagt, dass Deutschland und seine BürgerInnen und sein KünstlerInnen gerade in Fragen der Türkei als evtl. Beitrittsland der EU es sich nicht nehmen lassen werden, auch weiterhin Probleme in der Türkei anzusprechen.

Zum Fünften wird juristisch eine klare Grenze definiert, was u.U. in anderen noch kommenden Fällen für die Satire für Rechtssicherheit sorgt. Präzidenzfälle können auch in Deutschland und nicht nur im anglikanischen Rechtswesen eine wertvolle Hilfe bei künftigen Bewertungen sein.

Und zu guter letzt hat Erdogan zwar sein Verfahren, aber ihm ist die Möglichkeit genommen, gegen unser Land insgeamt Parole zu machen, was durchaus die anzunehmende Folge bei einer Abweisung durch die Kanzlerin gewesen wäre. Mit seinem inszenierten Drama dürfte sich Erdogan insgesamt selbst ausgetrickst haben.

Insgesamt kann man die Entscheidung, das Verfahren zuzulassen, zu 80 Prozent als Tritt ins Gekröse Erdogans bewerten, die verbleibenden 20 Prozent sind der nicht zu unterschätzenden Diplomatie geschuldet.

Bei der Bewertung der Schuldfrage vor Gericht dürfte die genaue Wortwahl Böhmermanns dann eine nicht unerhebliche Rolle spielen und das vor die einzelnen Passagen vorangestellte "Darf man das sagen? Nein, darf man nicht." nimmt juristisch betrachtet dem Vorgang zu einem nicht unerheblichen Teil die Beleidigungstatbestände, denn diese Aussagen werden damit ganz gezielt in den Bereich des Beispiels genommen. Grundlage der Aussagen und deren dramaturgisch überzogenen Spitzen ist nämlich nicht die Beleidigung, sondern der Vergleich, nachdem Erdogan den deutschen Botschafter aufgrund eines Extra3-Beitrages, bei dem er auch nicht gut wegkam, einbestellen ließ. Es wurde ein Vergleich gemacht: Nicht das ist beleidigend, sondern das. 
Die eben erwähnten Zwischenfragen dürften also der maßgebliche Punkt der Bewertung sein und wären sie nicht erfolgt, hätte Böhmermann ein größeres Problem.

Der Kanzlerin bleibt dennoch vorzuwerfen, dass sie nach Bekanntwerden der Sendung sich gegenüber Erdogan zu einem Statement hinreissen ließ. Das war taktisch dumm. Das Problem selbst, jetzt nach den kleinkindbehafteten Reaktionen Erdogans, hat sie dennoch aus meiner Sicht gut gelöst.

11.04.2016

Die Welt im Banne Erdogans - Wie ein kleiner Despot die Freiheit gefährdet

Die NDR-Satiresendung “Extra3” war die erste Sendung, die mit ihrem Song “Erdowie, Erdowo, Erdogan” den kleinen türkischen Despoten zur Weißglut brachte und die Einbestellung des deutschen Botschafters in der Türkei provozierte.

Der kleine türkische Despot, Präsident Recip Erdogan, reagierte mit der einbestellung des Botschafters in das türkische Außenministerium übertrieben empfindlich und gab sich damit mehr oder weniger selbst der Lächerlichkeit preis, frei nach dem Motto “Getroffene Hunde beißen um sich …”.


Und er provozierte Solidarität mit mit der Satire und weitere Häme.

Jan Böhmermann zum Beispiel. In seinem Schmähgedicht gegen den Despoten wird Erdogan mehr als hart herangenommen, mehr als es Extra3 je hätte tun können, so hart, dass das ZDF die Sendung zensierte und aus dem Programm nahm.

Ja, Böhmermann war damit hart an der Grenze des Erträglichen, übergriffig und selbst er stellte stets die Frage: “Darf man so etwas sagen”. Und trug das Gedicht vor und verneinte seine eigene Frage.


Böhmermann’s Gedicht war so hart an der Grenze, dass es sogar die Staatsjuristen auf den Plan rief, die ein Ermittlungsverfahren nach §103 StGB einleiteten.  Die Bundeskanzlerin distanzierte sich gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten Davutoglu von Jan Böhmermann und die Türkei fordert ein Strafverfahren gegen Böhmermann - und Erdogan macht sich erneut zum Gespött der westlichen Welt.
Ohne Frage: Böhmermann’s Gedicht war übergriffig. Muss ein Despot dies ertragen? Ja.

Erdogan hat schon längst das Recht verspielt, in irgendeiner Form beleidigt zu sein. Das Recht auf Eingriff in unsere Freiheiten, zu denen auch Meinungs- und Pressefreiheit und das Recht auf freie Kunst zählt, hat er nicht und auch keinen Anspruch darauf, dieses Recht einfordern zu dürfen. Für die Wahrnehmung seiner Interessen hat er sein eigenes Land, dort kann er tun und lassen was er will, solange sich die türkische Bevölkerung dies (unverständlicherweise) gefallen lässt.

Wer

  •     sich Protzpaläste ohne Baugenehmigung baut,
  •     Journalisten einsperrt, weil sie kritsch berichten,
  •     das Internet sperren lässt, weil dort Dinge stehen, die nicht ins eigene Gekröse passen,
  •     die eigene Bevölkerung zusammenknüppeln und töten lässt, weil sie einen Park schützen will,
  •     gegen eine Minderheit mit militärischer Macht vorgeht, um sie auszutilgen,
  •     die Opposition im eigenen Land verfolgt,
  •     mit seiner Familie und seinen Günstlingen im Verdacht der Korruption steht
hat nicht das Recht, uns in irgendeiner Weise Vorschriften zu machen. Genauso wenig hat er allerdings Anspruch darauf, von unserer Regierung hofiert und beschleimt zu werden, nur weil er uns für teuer Geld ein paar syrische Flüchtlinge vom Hals hält.

Abgesehen davon: In die EU gehört die Türkei mit so einem Präsidenten und so einer Politik schon einmal überhaupt nicht. Dazu wäre ein vollständiges Umdenken Erdogans notwendig und mittlerweile stellt sich allerdings die Frage, ob der Mann überhaupt denkt oder nur wutsabbernd durch die Gegend springt, weil man seine Pfründe angreift. Eines hat der Mann jedenfalls nicht: Würde, die es in besonderem, gar juristischen Maße in unserem Land zu schützen gilt.

17.02.2016

Tempo 30 und der ewige Irrtum ...

Bundesverkehrsminister Dobrindt will mehr Tempo-30-Zonen schaffen und den Kommunen die Einrichtung von Tempolimits auf Bundesstraßen erleichtern.
Soweit so gut. Damit möchte er bestimmten Lobbygruppen näher kommen, die bereits seit langem ein Tempo-30-Limit in Städten und Gemeinden fordern, ganz soweit möchte allerdings auch Dobrindt nicht gehen.

Die  Argumente dieser Lobbyisten sind mindestens so einfach, wie sie schnell widerlegbar sind: Lärm- und Schadstoffemmission, Unfalldichte und Unfallfolgen.

Wer etwas in Physik aufgepasst hat, wird dieses Argument schnell als Irrtum entlarven. Ein kleines Beispiel, wobei die Emmissionswerte fiktiv, dafür aber repräsentativ sind:

Wer mit einer konstanten Geschwindigkeit von 50 km/h fährt, benötigt 1,2 Minuten pro Kilometer, wer mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fährt, benötigt für die gleiche Strecke 2 Minuten. Die Fahrtzeit für diese Strecke erhöht sich also um satte 40 Prozent.

Nun kann man sich sicherlich darüber einig sein, dass die Unterschiede bei der Lärmbelästigung zwischen 50 und 30 km/h kaum relevant sind. Es könnte sogar der Fall sein, dass diese Werte bei niedrigen Geschwindigkeiten höher sind, denn jeder weiss selbst, wie laut ein Fahrzeug zwischen 1. und 3.Gang ist. Aber gehen wir zugunsten der Verminderungstheorie davon aus, dass Tempo 30 etwas weniger verursacht und setzen dabei den Emmissionswert auf 100 so beträgt die Emmission bei Tempo 50 also 120 (100 * 1,2 = 120) und bei Tempo 30 sind es 200 für die gleiche Zeit und gleiche durchfahrene Strecke. Also auch hier eine Erhöhung der Belastung um 40 Prozent. Das bedeutet wiederum, dass die Emmissionen auf einen Wert unter 60 (statt 100) heruntergefahren werden müssten, um das Ziel einer Verbesserung zu erreichen, was allerdings mit herkömmlichen Kraftstofffahrzeugen nicht möglich ist.

Fazit ist, dass Tempo-30 tatsächlich eine Verschlechterung darstellt und die Argumentation "Lärm- und Emmissionsschutz" vollkommen ad absurdum legt.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Zeitaspekte verkürzt sich natürlich auch effektiv die Querungszeit einer Straße, weil die Fahrzeuge länger benötigen, um den Bereich der Strecke zu verlassen, der gequert werden soll, was durchaus entgegen allen Behauptungen der Lobbyisten das Risiko eines Unfalls eher erhöhen kann. Gerade in Städten müssten dann zum Beispiel auch Rotphasen bei Ampeln verlängert werden, um künstliche Querungsmöglichkeiten zu schaffen, was wiederum zu einem höheren Emmissionsausstoß führt, was bisher noch unberücksichtigt blieb.

Ein Beispiel:
Im Abschnitt zwischen zwei Ampelkreuzungen entstehen in der Regel zwei größere Lücken, wo Fußgänger die Straße queren und Fahrzeuge in die Straße einfahren oder diese queren können. Die Lücken entstehen direkt nach Rot der ersten Ampel bis zum Beginn des Abbiegevorgangs der aus der anderen Straße kommenden Fahrzeuge. Dannach kommt meistens noch einmal eine kleine Möglichkeit, wenn der Abbiegevorgang beendet ist und Grün noch nicht geschaltet ist. Nehmen wir an, es passieren den Abschnitt 10 Fahrzeuge, so verkürzt sich auch die Querungszeit bei gleichbleibender Ampelschaltung um 40 Prozent, was insbesondere eine Gefährung für die darstellt, die die Straße queren wollen, insbesondere für Kinder und Menschen, die nicht so gut zu Fuß sind.

Das Einzige, was man letztendlich bestätigen kann und was von der Argumentation übrigbleibt, sind die vermuteten geringen Unfallfolgen, da die Aufprallgeschwindigkeiten und Bremswege geringer sind und damit die Verletzungen und Schäden vermutlich auch.

http://www.sueddeutsche.de/auto/reform-in-der-stvo-dobrindt-mehr-tempo-zonen-in-der-stadt-1.2866261