17.04.2016

Ex-AfD-Chef Lucke: Böhmermann ist eine feige Drecksau - Ein Statement

Auf seiner Internetseite bezeichnet der Gründer und ehemalige Vorsitzende der rechtspopulistischen Partei "Alternative für Deutschland" - kurz AfD - und heutige Gründer und Vorsitzende der Partei Alfa den TV-Moderator Jan Böhmermann wegen seinem "Schmähgedicht" gegenüber dem türkischen Präsidenten Erdogan als "feige Drecksau".

Quelle: http://bernd-lucke.de/was-man-nicht-sagen-darf-boehmermann-ist-eine-feige-drecksau/

In Auswertung seiner dort getätigten Äußerungen hier dazu ein kurzes Statement an den Verfasser, Herrn Lucke:

Hallo Herr Lucke,

was, glauben Sie, berechtigt ausgerechnet Sie zu diesen Äußerungen?
Ausgerechnet Sie werfen jemandem vor, feige zu sein. Das ist einer der besten Witze seit langem, besser, als es Böhmermann je hätte aussprechen können - und gleichsam ist es eine unverhohlene Dreistigkeit ohne Gleichen.

Sie, Herr Lucke,waren es, der einst eine Partei gründete, die sich bereits zu Ihrer Amtszeit als Vorsitzender, die bis heute gegen die Schwächsten dieser Welt hetzt: Flüchtlinge.
Das, Herr Lucke, ist feige!

Sie, Herr Lucke, haben diese Partei verlassen, nachdem Ihnen der Boden zu heiss wurde und Sie merkten, dass Sie die Geister, die Sie einst aus ihren nationalversifften Löchern hervorriefen, nicht kontrolieren konnten.
Das, Herr Lucke, ist feige!

Sie, Herr Lucke, gründeten eine neue Partei, die Alfa, die in ihren Ressentiments gegen Europa, Flüchtlinge und den Islam ideologisch nicht viel besser, zum Glück aber weniger erfolgreich ist. Sie sind also immer noch auf "rechtem" Weg, nur interessiert sich niemand mehr für Sie.
Alles in allem ist auch das, Herr Lucke, nicht gerade mutig.

Sie, Herr Lucke, betrachten einen Präsidenten ausschließlich nach seinen wirtschaftlichen Erfolgen. Dem wirtschaftlichen Erfolg ist aus Ihrer einfachen, debilen Sicht alles unterzuordnen - insbesondere so etwas profanes, wie Freiheit und Demokratie. Die huldigen einem Despoten, der Angst vor Machtverlust, dem Volk und seinen Medien hat. Sie huldigen einem Mann, der Menschen deshalb wegsperrt oder zusammenknüppeln lässt, weil sie kritisch sind.
Das, Herr Lucke, ist feige!

Herr Lucke, der Jan Böhmermann hat mit seinem Schmähgedicht sicherlich nicht den goldenen Schuss gelandet. Dennoch, auch wenn ich das Gedicht inhaltlich auch sehr kritisch sehe, hat er mehr Mut bewiesen, um die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit gegenüber einem machtübergriffigen Despoten zu verteidigen, als Sie je hatten oder je haben werden.
Herr Lucke, Sie sind nicht mutig, nur weil Sie so ein Pamphlet ins Netz setzen und einen TV-Moderator als Drecksau betiteln. 
Im Gegenteil: Das Pamphlet zeugt von dem Charakter, den Sie wirklich auf dieser Welt darstellen, aber einen Namen dafür zu finden, überlasse ich der Phantasie der Menschheit, dann muss ich nicht dazu schreiben, dass ich es eigentlich ja nicht sagen darf.

16.04.2016

Und noch ein Skandal, der unterging: Die blaue Umwelt-Plakette ...

Noch eine Sache ging in dem Böhmermann-Erdogan-Theater der letzten Tage vollkommen unter:
Das Bundesumweltministerium hat die Einführung einer blauen Umweltplakette 6 beschlossen. 
Nun kann man meinen, Klimaerwärmung und Feinstaubbelastungen machten dies zwingend notwendig, schaut man sich allerdings die Folgen an, wird man schnell eines Besseren belehrt.

Die blaue Plakette soll nur an die Fahrzeuge vergeben werden, welche die Euro-6-Norm erfüllen und das sind auf unseren Straßen nicht wirklich viel. Genauer gesagt: Es handelt sich dabei um einige Neuwagen, die seit 1. September 2015 eine Erstzulassung erhalten haben.

Was bedeutet dies nun im Einzelnen?
Ganz einfach: Klientelpolitik.
Einerseits wird damit einmal wieder die Automobilindustrie gefördert, denn der Absatz neuer Fahrzeuge, die diese Norm erfüllen, dürfte nach Einführung dramatisch ansteigen.
Andererseits ist dies ein weiterer Aspekt der Gentrifizierung der Innenstädte. Der Pöbel soll raus, egal mit welchen Mitteln. Nach der entsprechenden Regulierung der Wohnungsmärkte soll dieser Pöbel jetzt auch mit seinen Fahrzeugen entfernt werden.

Wenn man einmal von den Werten bei Dieselfahrzeugen absieht, so sind die Unterschiede zwischen Euro 4 und Euro 6 nun wirklich nicht erheblich. Lediglich bei Dieselfahrzeugen weisen die Werte tatsächlich nicht unerhebliche Unterschiede auf. Die Einführung soll allerdings alle Fahrzeuge betreffen.

Die Bundesumweltministerin Barbara Hendriks betreibt hier Klientelpolitik und will auf diese Art und Weise der Automobilindustrie einen neuen Absatzmarkt verschaffen, sicherlich auch im Hinblick auf die Folgen der VW-Affäre. Anders lässt sich dieser Schwachsinn nicht erklären. 
Dabei gäbe es einen Zwischenweg, der weitaus erfolgreicher wäre, denn man müsste nur Fahrzeugen, die nur die Normen Euro 1 oder Euro 2 erfüllen, die Berechtigung für die grüne Plakette entziehen. Das wäre die einzige sinnvolle Maßnahme, die entsprechende Belastung in Innenstadtbereichen zu verringern.

Hendriks Plan stößt dabei auch auf Kritik teils auch aus den eigenen Reihen, aber auch aus der Regierung. Die Kommunen selbst sind ebenfalls von diesen Plänen nicht begeistert.

Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit - Die Verlogenheit der Causa Böhmermann ...

Böhmermann sorgte mit seinem Schmähgedicht für Aufregung und Solidaritätsbekundungen, weil man durch das jetzt anstehende juristische Verfahren die Freiheit der Meinung, Presse und Kunst in Gefahr sieht. Alle schreien ganz laut ihre Kritik über Merkels Verrat an eben diesen Freiheiten heraus, ob berechtigt oder unberechtigt ist erst einmal gar nicht das Thema. Es schreien auch jene, die eigentlich gerade erst am vergangenen Donnerstag genau diese Freiheit der Meinung und der Presse im EU-Parlament an Unternehmen und Despoten verkauft haben.

Sicherlich: In der Causa Böhmermann hat die Kanzlerin insbesondere im Vorfeld massive Fehler begangen, ob aus einer schlechten Beratung heraus oder aus voraneilendem Gehorsam gegenüber einem sehr speziellen Präsidenten eines befreundeten Landes und NATO-Partners oder auch aus eigener Überzeugung sei dahingestellt, denn es ist belanglos - wie die gesamte Böhmermann-Affäre.

Das EU-Parlament hat am Donnerstag eine EU-Richtlinie zum "Schutz von Geschäftsgeheimnissen" durchgewunken, die demnächst, wie bei EU-Richtlinien üblich, in jeweils nationalem Landesrecht umgesetzt werden muss. Die Richtlinie besagt, dass Unternehmen und Institutionen aller Art den Umfang ihrer Geschäftsgeheimnisse selbst bestimmen dürfen und damit selbst festlegen dürfen, was öffentliches Interesse ist und was nicht. Diese Richtlinie richtet sich allerdings nicht nur gegen die Presse- und Meinungsfreiheit, sondern auch und insbesondere gegen Arbeitnehmervertretungen - und die Snowdens dieser Welt, die Whistleblower. Auch Verbraucherschutzorganisationen sind dann von dieser Richtlinie betroffen, wie auch Datenschützer.

Mit dieser Richtlinie hat die EU einen Riesenteppich gewebt, unter dem nahezu jeder Missstand gekehrt werden kann. Diese Richtlinie ist in ihren Dimensionen kaum zu erfassen und bisher wird die Dimension auch nicht erfasst. Whistleblowing, Kommunikation über Missstände, Offenlegungen von Fehlern, Betrug, Schmiergeldaffären und ähliches ist out und künftige Panama-Papers, über die derzeit einige stolpern, wird es straffrei in Kürze nicht mehr geben. Das Recht auf Information wurde damit nahezu auf Null geschliffen. Es wurde eine wirtschaftsorientierte Form der US-Patriot-Acts geschaffen. Omertá, das Kartell des Schweigens.

Betrachtet man dies, so dürfte manchem klar werden, dass es nicht wirklich Erdogan ist, der unsere Freiheiten schleifen möchte. Erdogans Motiv ist lediglich der eigene Machterhalt und in Anbetracht der Masse von türkischen Wahlberechtigten in unserem Land eigentlich nur eine logische Konsequenz. Erdogan ist ein kleiner Despot, der seine politischen und wirtschaftlichen Pfründe sichern will. Bei der EU geht es hingegen um den großen Schnitt. Bis auf wenige Stimmen bleibt der Protest gegen die Richtlinie insbesondere in den sozialen Netzwerken nahezu vollkommen aus. Das künstliche Aufbauschen in der Sache Extra3/Böhmermann hat also konsequent geholfen.

Umso mehr Grund, die Sache jetzt in aller Ruhe der Gerichtsbarkeit zu überlassen und anderen wieder mehr auf die Finger zu schauen. Wir dürfen nicht vergessen, dass demnächst die Fußball-EM in Frankreich stattfindet, dass nächste geeignete Ereignis, unliebsame Dinge dank Ermangelung von Aufmerksamkeit durch die Parlamente zu prügeln.


15.04.2016

Der Böhmermann-Skandal: Eine Posse endet vor Gericht ...

Vor wenigen Minuten hat die Bundeskanzlerin in einer Presseerklärung vor der Bundespressekonferenz mitgeteilt, dass die Bundesregierung in der Causa Böhmermann einem Strafverfahren gemäß § 103 ff. StGB zustimmt.
Gleichzeitig teilte sie ebenso mit, dass dieser Passus im Strafgesetzbuch schnellst möglich entfernt wird.

Die Judikative nimmt also ihren Lauf und die Causa Böhmermann landet eventuell in einem Strafverfahren vor Gericht.
Ein Nachteil für Böhmermann? Wurde er jetzt von der Kanzlerin hochgehängt?

Als ich das Pressestatement der Kanzlerin noch halbschlafend (hatte Nachtschicht) vernahm, war ich zuerst geschockt und ein leises "Fuck" entfleuchte meinen Gehirnwindungen in die Bereiche der verbalen Kommunikation und mich überkam gleich erstmal so etwas wie denkbefreite Spontanwut.

Die allerdings verflog schnell nach der Dusche und dem ersten Kaffee, denn je mehr ich darüber nachdachte, umso mehr kam ich zu der Überzeugung, dass dies eine fast salomonische Entscheidung war. Warum?

Zum Einen übergibt die Regierung den Fall dorthin, wo es hingehört: eine unabhängige Instanz, die darüber entscheidet, ob überhaupt Anklage erhoben wird oder nicht und wenn ja, wird in einem Strafverfahren festgestellt, ob die Aussagen Böhmermanns strafbewehrt zu verurteilen sind oder nicht.

Zum Zweiten hat die Kanzlerin mit dieser Entscheidung Erdogan defacto die Möglichkeit genommen, gegen Böhmermann vor einem deutschen Gericht eine privatgeführte Klage wegen Beleidigung nach §185 StGB zu führen, da jetzt nur nach §103 verhandelt werden darf, weil das Delikt höherwertig eingestuft ist. Die Privatklage wäre für Böhmermann weitaus gefährlicher, weil hier dann auch das persönliche Empfinden Erdogans deutlich mehr eine Rolle spielen würde. Beim §103 StGB steht hingegen der staatliche Aspekt im Vordergrund, sprich: Wurde der türkische Staat in Form seines Repräsentanten beleidigt? Vermutlich wäre in dem evtl. kommenden Verfahren sogar eine Nebenklage Erdogans (als Privatperson) ausgeschlossen.

Zum Dritten teilte die Kanzlerin gleichsam mit, dass der §103 ff. StGB nicht mehr lange existieren und schnellstmöglich aus dem Strafgesetzbuch entfernt wird. Auch das kann als klares Zeichen in Richtung unserer Weltdespoten a la Erdogan gesehen werden: Den Mist macht Ihr nur einmal mit uns und nie wieder, was wiederum die grundgesetzlich manifestierte Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit unterstützt.

Zum Vierten hat die Kanzlerin auch gesagt, dass Deutschland und seine BürgerInnen und sein KünstlerInnen gerade in Fragen der Türkei als evtl. Beitrittsland der EU es sich nicht nehmen lassen werden, auch weiterhin Probleme in der Türkei anzusprechen.

Zum Fünften wird juristisch eine klare Grenze definiert, was u.U. in anderen noch kommenden Fällen für die Satire für Rechtssicherheit sorgt. Präzidenzfälle können auch in Deutschland und nicht nur im anglikanischen Rechtswesen eine wertvolle Hilfe bei künftigen Bewertungen sein.

Und zu guter letzt hat Erdogan zwar sein Verfahren, aber ihm ist die Möglichkeit genommen, gegen unser Land insgeamt Parole zu machen, was durchaus die anzunehmende Folge bei einer Abweisung durch die Kanzlerin gewesen wäre. Mit seinem inszenierten Drama dürfte sich Erdogan insgesamt selbst ausgetrickst haben.

Insgesamt kann man die Entscheidung, das Verfahren zuzulassen, zu 80 Prozent als Tritt ins Gekröse Erdogans bewerten, die verbleibenden 20 Prozent sind der nicht zu unterschätzenden Diplomatie geschuldet.

Bei der Bewertung der Schuldfrage vor Gericht dürfte die genaue Wortwahl Böhmermanns dann eine nicht unerhebliche Rolle spielen und das vor die einzelnen Passagen vorangestellte "Darf man das sagen? Nein, darf man nicht." nimmt juristisch betrachtet dem Vorgang zu einem nicht unerheblichen Teil die Beleidigungstatbestände, denn diese Aussagen werden damit ganz gezielt in den Bereich des Beispiels genommen. Grundlage der Aussagen und deren dramaturgisch überzogenen Spitzen ist nämlich nicht die Beleidigung, sondern der Vergleich, nachdem Erdogan den deutschen Botschafter aufgrund eines Extra3-Beitrages, bei dem er auch nicht gut wegkam, einbestellen ließ. Es wurde ein Vergleich gemacht: Nicht das ist beleidigend, sondern das. 
Die eben erwähnten Zwischenfragen dürften also der maßgebliche Punkt der Bewertung sein und wären sie nicht erfolgt, hätte Böhmermann ein größeres Problem.

Der Kanzlerin bleibt dennoch vorzuwerfen, dass sie nach Bekanntwerden der Sendung sich gegenüber Erdogan zu einem Statement hinreissen ließ. Das war taktisch dumm. Das Problem selbst, jetzt nach den kleinkindbehafteten Reaktionen Erdogans, hat sie dennoch aus meiner Sicht gut gelöst.

11.04.2016

Die Welt im Banne Erdogans - Wie ein kleiner Despot die Freiheit gefährdet

Die NDR-Satiresendung “Extra3” war die erste Sendung, die mit ihrem Song “Erdowie, Erdowo, Erdogan” den kleinen türkischen Despoten zur Weißglut brachte und die Einbestellung des deutschen Botschafters in der Türkei provozierte.

Der kleine türkische Despot, Präsident Recip Erdogan, reagierte mit der einbestellung des Botschafters in das türkische Außenministerium übertrieben empfindlich und gab sich damit mehr oder weniger selbst der Lächerlichkeit preis, frei nach dem Motto “Getroffene Hunde beißen um sich …”.


Und er provozierte Solidarität mit mit der Satire und weitere Häme.

Jan Böhmermann zum Beispiel. In seinem Schmähgedicht gegen den Despoten wird Erdogan mehr als hart herangenommen, mehr als es Extra3 je hätte tun können, so hart, dass das ZDF die Sendung zensierte und aus dem Programm nahm.

Ja, Böhmermann war damit hart an der Grenze des Erträglichen, übergriffig und selbst er stellte stets die Frage: “Darf man so etwas sagen”. Und trug das Gedicht vor und verneinte seine eigene Frage.


Böhmermann’s Gedicht war so hart an der Grenze, dass es sogar die Staatsjuristen auf den Plan rief, die ein Ermittlungsverfahren nach §103 StGB einleiteten.  Die Bundeskanzlerin distanzierte sich gegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten Davutoglu von Jan Böhmermann und die Türkei fordert ein Strafverfahren gegen Böhmermann - und Erdogan macht sich erneut zum Gespött der westlichen Welt.
Ohne Frage: Böhmermann’s Gedicht war übergriffig. Muss ein Despot dies ertragen? Ja.

Erdogan hat schon längst das Recht verspielt, in irgendeiner Form beleidigt zu sein. Das Recht auf Eingriff in unsere Freiheiten, zu denen auch Meinungs- und Pressefreiheit und das Recht auf freie Kunst zählt, hat er nicht und auch keinen Anspruch darauf, dieses Recht einfordern zu dürfen. Für die Wahrnehmung seiner Interessen hat er sein eigenes Land, dort kann er tun und lassen was er will, solange sich die türkische Bevölkerung dies (unverständlicherweise) gefallen lässt.

Wer

  •     sich Protzpaläste ohne Baugenehmigung baut,
  •     Journalisten einsperrt, weil sie kritsch berichten,
  •     das Internet sperren lässt, weil dort Dinge stehen, die nicht ins eigene Gekröse passen,
  •     die eigene Bevölkerung zusammenknüppeln und töten lässt, weil sie einen Park schützen will,
  •     gegen eine Minderheit mit militärischer Macht vorgeht, um sie auszutilgen,
  •     die Opposition im eigenen Land verfolgt,
  •     mit seiner Familie und seinen Günstlingen im Verdacht der Korruption steht
hat nicht das Recht, uns in irgendeiner Weise Vorschriften zu machen. Genauso wenig hat er allerdings Anspruch darauf, von unserer Regierung hofiert und beschleimt zu werden, nur weil er uns für teuer Geld ein paar syrische Flüchtlinge vom Hals hält.

Abgesehen davon: In die EU gehört die Türkei mit so einem Präsidenten und so einer Politik schon einmal überhaupt nicht. Dazu wäre ein vollständiges Umdenken Erdogans notwendig und mittlerweile stellt sich allerdings die Frage, ob der Mann überhaupt denkt oder nur wutsabbernd durch die Gegend springt, weil man seine Pfründe angreift. Eines hat der Mann jedenfalls nicht: Würde, die es in besonderem, gar juristischen Maße in unserem Land zu schützen gilt.

Links: Gegen rechts - aber nicht wirklich: Judenhass ist doch ok ...

 Die deutsche Wirklichkeit hat ein neues Projekt für sich entdeckt. Seit dem Bekanntwerden der Correktiv-Recherche über ein Treffen rechtsla...