30.05.2016

Einmal wieder: Braune Eichsfeldtage in Leinefelde

Wie "Die Zeit" berichtet, haben sich die braunen Gesellen unter dem Schutz der thüringischen Polizei und deren "logistischer Unterstützung" zu ihren Eichsfeldtagen im thüringischen Leinefelde versammelt. Die Eichsfeldtage sind das Hurricane-Festival der Nazimusik.

Nun kam einmal mehr die Frage auf, warum die Polizei gegen Journalisten vorgeht, die darüber berichten wollen. Hier ein Versuch der Aufklärung:

Stellen wir doch zuerst einmal eine andere Frage: Wer ist in Thüringen Innenminister und damit weisungsberechtigter Chef der Landespolizei? Solange disziplinarisch nicht gegen solche Polizisten vorgegangen wird, wird sich auch nichts ändern. Aber ich beantworte auch die von mir gestellte Frage: Es ist Holger Poggenhäger (SPD).

Nichtsdestotrotz sind Polizisten bundesweit eher solidarisch mit dem konservativen bis rechten politischen Lager, weil sie sich mit ihren Problemchen und Problemen von diesem eher vertreten sehen, was eigentlich seit jeher eine dramatische Entwicklung ist. Konservativ-rechte Lager sehen auch eher über Übergriffe oder überzogene Handlungen der Polizei hinweg und suchen dafür dann Begründungen und Schuldige außerhalb der Polizei. Das begründet, weshalb die Polizisten in diesen politischen Strukturen eher eine generelle Rückendeckung für ihre Arbeit vermutet.

Dieses Sicherheitsproblem in Deutschland aufzubrechen ist nach dem 2. Weltkrieg nicht gelungen, im Gegenteil: Maßgebliche Sicherheitsorgane der Bundesrepublik wurden von Nazis aufgebaut, einschließlich der bundesdeutschen Justiz.

In der DDR lief das etwas anders, allerdings stand hier aus einem diktatorischen Interesse heraus der Staat hinter seinen Sicherheitsorganen, einschl. der Volkspolizei. Insbesondere Polizisten, die aus der Volkspolizei übernommen wurden, haben ein großes Problem damit, dass ihnen heute weder vom Staat noch vom Bürger der für sie gewohnte Respekt gezollt wird. Und auch damit schließt sich wieder der Kreis, denn auch diese fühlen sich von konservativ-rechts eher verstanden, zumal sich das auch auf jüngere Polizisten überträgt.

Das nächste elementare Problem ist der Chorgeist innerhalb der Polizei, der Übergriffe durch Polizisten, gerade auch bei Demonstrationen deckt. Das Gewaltmonopol liegt bekanntlich beim Staat und das ist eigentlich auch richtig, aber es hilft nicht gegen übergriffige Polizisten. Anzeigen von Betroffenen gegen Polizisten wegen des Verdachts auf Straftaten im Amt werden in der Regel zum einen durch fingierte Gegenanzeigen seitens der Polizei beantwortet und letztendlich auch von der Justiz nicht wirklich wahrgenommen. Rechtskräftige wirksame Urteile gegen übergriffige Polizisten gibt es in Deutschland kaum, schon, weil in der Beweisaufnahme in der Regel eine Wiedererkennung gefordert ist, was so gut wie unmöglich ist, denn es gilt zwar ein Vermummungsverbot für Demonstranten, Polizisten hingegen sind durch Helm und ähnliche Sicherheitsausrüstungen und oftmals fehlende Uniformkennzeichnungen nicht zu personalisieren und selbst die Kennzeichnung ist selten eine Dienstnummer, sondern in vielen Bundesländern die Kennzeichnung der Einheit. Es ist sogar so, dass z.B. bei Demonstrationen und polizeilichen Handlungen die Aufforderung nach Zeigen des Dienstausweises (in jedem Polizeigesetz der Länder eine Grundpflicht des Polizisten) als Widerstand gegen die Staatsgewalt erachtet wird. Theoretisch ist nämlich nicht die Uniform die Berechtigung auf Durchsetzung staatlicher (Zwangs-)Maßnahmen und der Wahrnehmung des Gewaltmonopols, sondern der Dienstausweis.

Solange sich aber auch hier am Durchsetzungsvermögen der politischen Ebene bundesweit nichts ändert, wird sich auch am Verhalten der Polizei nichts ändern. Der Staat braucht die Polizei auch für seine "Drecksarbeit" (Castortransporte, Unterbindung von Anti-EZB-Protesten etc.) und ist nicht gewillt, irgendetwas über Polizeistrukturreformen hinaus zu tun, was Polizisten verärgern könnte. 

Letztendlich gibt es dabei aber auch juristische Probleme. Das eingefriedete Konzertgelände ist für die Zeit der Vorbereitungen und der Konzerte ein Privatgelände mit einem Hausrecht, dass beim Veranstalter liegt. Wenn der Veranstalter keine Presse oder Fotos haben will, ist das sein Recht, dass u.U. auch von der Polizei in seinem Interesse durchgesetzt werden muss.

Nun gibt es ja noch die Möglichkeiten, ggf. aus dem öffentlichen Raum heraus zu fotografieren. Aber auch hier kann der Veranstalter z.B. fordern, dass keinerlei Aufnahmen von Personen gemacht werden, dies ist gemäß den Persönlichkeitsrechten in der Regel nur zu Privatzwecken erlaubt und davon ist bei Journalisten nun einfach nicht auszugehen.

Und es kommt noch ein Fakt hinzu: Die Polizei kann aus Sicherheitsgründen Schutzzonen einrichten, in denen verstärkte polizeiliche Maßnahmen, z.B. Personenkontrollen, Platzverweise oder das Verbot des Mitführens bestimmter Gegenstände durchgeführt werden. Dies regeln die Polizeigesetze der Länder. Was für Großveranstaltungen oder Crime-Hotspots gut gemeint und vielleicht auch adäquates Mittel ist, kann allerdings auch zum Problem werden, wenn es überzogen oder missbraucht wird.

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