17.02.2014

Der Fall Edathy - Des Elends dritter Akt

Edathy selbst ist schon längst zur Randfigur in diesem Politdrama geworden, aber genau das sollte er nicht sein, als Ursache des jetzigen Geschehens.
Edathy hat Fehler begangen und dabei meine ich nicht einmal seinen mutmaßlichen Kontakt zu diesem Kinderpornoring, den er zum Sammeln von Jungsbildern genutzt haben soll. Rechtlich sei ihm nichts vorzuwerfen, weil die Bilder strafrechtlich nicht belangbar gewesen sein sollen. Politisch und moralisch sind sie es dann doch, gerade wenn man als bekannter Funktionspolitiker einer Volkspartei im Fokus der Öffentlichkeit steht. Der Rücktritt als Bundestagsabgeordneter kam deutlich zu spät. Er ist lange genug im politischen Geschäft und weiß, wie die Hasen laufen und wie gesagt: Er hat sich in jeder Form erpressbar gemacht. Es bleiben hier nämlich noch die genauen Zeitabläufe zu klären und vor allem, in welcher Form diese bereits vor Oktober 2013 auf Edathy, dem zu derzeit Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses, Auswirkungen hatten oder hätten haben können. 
Der Skandal wird derzeit auf die Herren Friedrich und Oppermann herunterreduziert, er ist in Wirklichkeit viel weittragender. Ob Friedrich eine Wahl gehabt hätte, sei dahingestellt - ich denke, nicht wirklich. Oppermann selbst ist gezielt von den Medien gefragt worden und er hat letztendlich nur das offen bestätigt, was die ohnehin wussten. Da stellt sich die Frage, wer hat wann etwas gewusst und den Medien was erzählt.
Eine sehr merkwürdige Rolle spielt eben auch dabei die Staatsanwaltschaft Hannover, die mehr als spät plötzlich ein Ermittlungsverfahren einleitet, was eigentlich spätestens hätte im November letzten Jahres eingeleitet werden müssen. Sich im Nachhinein darüber echauffieren, dass in den drei Monaten etwas an Edathy gelangt sein könnte, ist hahnebüchen. Wenn das BKA etwas wusste, Friedrich etwas wusste, ist anzunehmen, dass auch eine Staatsanwaltschaft etwas wusste und der Staatsanwaltschaft dürfte bekannt sein, dass man dann schnell Beweise sichern muss. Dann wäre auch noch der jetzt bestrittene Anfangsverdacht gegeben gewesen. Da Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind, ist hier die Frage, ob nicht irgendwer die Ermittlungen und das Verfahren verzögert hat.
Egal, aus welchem Blickwinkel man den Fall betrachtet, Zeit spielt hier maßgebliche Rolle wenn man den Verdacht gezielter Einflußnahme von außen ausschließen will.

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