11.09.2018

Sami A. und die Sicherheitsfirma - Ein Statement

Oh, welch Vorfall. Terrorfürstbeschützer Sami A. hat in Deutschland gearbeitet. Bei einer Sicherheitsfirma. Von 2000 bis 2001 ... wow, welch Stoff für die Presse.

Ehrlich, Freunde von der schreibenden Zunft, Ihr seid zu blöd zum Recherchieren. Ihr tippt irgendwelchen von jedem Hintergrund befreiten Bullshit in Eure Tastaturen ohne Euch überhaupt in irgendeiner Form vorab zu informieren und langfristig betrachtet wundert Ihr Euch dann, dass man Euch "Lügenpresse" nennt. Wo ist der Qualitätsjournalismus geblieben?

Ich mache dann mal Euren Job und kläre die von Euch für blöd verkaufte Menschheit auf:

Bis Ende 2014 sahen die relevanten gesetzlichen Vorschriften (§34a GewO und BewachVO) vor, dass Sicherheitsmitarbeiter/innen bei der zuständigen Behörde (i.d.R. die Ordnungs- oder Gewerbeämter des Firmen- oder Niederlassungssitzes) unter Vorlage der Befähigung (Unterrichtung/Sachkunde gem. §34a GewO) und einem aktuellen Führungszeugnisses angemeldet werden mussten. So der Text des Gesetzes grob umrissen. Anmelden heißt nicht Genehmigung abwarten. Die Behörden führten in der Regel keine Tiefenprüfung durch und meldeten sich in der Regel nur, wenn sie der Beschäftigung widersprachen. Es gab keinerlei Wartefristen. 

Knackpunkt war das Führungszeugnis. In diesem stehen nur rechtskräftige Urteile und das auch nur für eine bestimmte Zeit. Ermittlungsverfahren, Staatsschutzstorys oder Gefährdermitteilungen stehen dort nicht drin und standen es auch nie. Wenn also nichts im Führungszeugnis eingetragen war und ein Sami A. über die seit 1996 erforderliche Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe gem. §34a GewO verfügte, bestand kein Grund für die Bewachungsunternehmen, ihn nicht einzustellen. Es wäre für sie auch nicht erkennbar gewesen. Nirgendwo. Es hätte jedes Bewachungsunternehmen treffen können.

Die Berliner Morgenpost trötet herum, die Firma bewacht Flughäfen und militärische Einrichtungen.
JA UND?
Alle Mitarbeiter/innen die an einem Flughafen arbeiten, egal ob im Zeitungsladen oder im Sicherheitsbereich, werden gemäß Luftfahrtsicherheitsgesetz von den Sicherheitsbehörden überprüft. Gleiches gilt für militärische Einrichtungen. Hier ist in der Regel mindestens eine Überprüfung SÜ1 nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz - in der Regel jedoch SÜ2 - erforderlich, durchgeführt entweder vom BmWi oder dem MAD.

Wenn man also einen Skandal herbeizaubern möchte, dann bitte mit der Frage, warum die Sicherheitsfirma von den Sicherheitsbehörden vor 18 Jahren nicht über den werten Herrn informiert wurde, wenn doch alles scheinbar schon bekannt war. Heute damit zu kommen und einen Skandal zu Lasten eines Unternehmens zur produzieren, ist skandalös. Abgesehen davon: Die Aufbewahrungsfrist für Personalunterlagen beträgt 10 Jahre nach Ausscheiden aus dem Unternehmen. 

Heute hat sich die Gesetzeslage geändert, allerdings nicht wirklich zum Besseren. Zwar werden die Mitarbeiter tiefer gehend überprüft, allerdings dauert dies teils ein Vierteljahr und mehr, so dass es den Sicherheitsunternehmen kaum möglich ist, vernünftige Personalpolitik zu betreiben und auf Personalbedarf zu reagieren. Das ist der eigentliche Skandal.

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